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Feste Anleihen

MasseinheitFranken
RubrikFinanzzahlen
BahntypLokomotivbahn

Daten

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Kommentar

Feste Anleihen – in der Statistik «consolidirte Anleihen» oder zu Beginn auch «Obligationen» genannt ¬– waren neben Aktien die wichtigste Form der Geldbeschaffung für die Bahnen. Anleihen sind Kredite (z.B. via Banken, von der öffentlichen Hand oder auch Privaten) durch Schuldverschreibungen, anders gesagt: geliehenes Fremdkapital.

Im Gegensatz zu Aktien beinhalten Anleihen keine Eigentumsrechte am Unternehmen, sondern sind reine Verschuldungen. Das von einem Unternehmen aufgenommene Kapital wird über eine bestimmte Zeit (als «fest» gelten Anleihen ab rund 5 Jahren Laufzeit) zu einem meist fix bestimmten Satz jährlich verzinst. Anders als Aktien sind Anleihen nach Ablauf ihrer Frist kündbar. Sie müssen dann zurückbezahlt werden. Als Sicherheiten für die Gläubiger dienten bei den Bahnen in der Regel Hypotheken (Hypothekaranleihen). Teils wurden aber auch unversicherte Anleihen ausgegeben oder beispielsweise Gemeinden übernahmen Garantien, was etliche zeitweise an den Rand des Ruins brachte. Bei Insolvenz haften zwar zunächst die Aktionäre mit ihrem Kapital, doch oft konnten die konkursiten Bahnen aus den Liquidationserträgen auch Anleihen nur noch partiell oder gar nicht zurückbezahlen (geschweige denn verzinsen).

Obwohl Anleihen keine Eigentumsrechte beinhalten, heisst das natürlich nicht, dass die Kreditgeber keinen Einfluss auf das Unternehmen ausüben. So kann die Anleihensvergabe von bestimmten Vorbedingungen abhängig gemacht werden, etwa dem Einsitz in den Verwaltungsrat des Unternehmens, womit die Gläubiger nicht nur die strategische Führung mitbestimmen, sondern auch über relevante (Bilanz-) Informationen verfügen. Die Zinslast für Anleihen war zudem ein gewichtiger Ausgabeposten insbesondere der grossen Bahnen. Wenn die Zinsen mangels Erträgen nicht mehr geleistet werden können, die Kreditgeber aber auf ihren Forderungen beharren, droht der Konkurs. In solchen Situationen, die bei den Bahnen nicht selten eintraten, kommt somit den Gläubigern entscheidende Macht zu. Allerdings steckten auch sie in einem risikoreichen Dilemma, da im Liquidationsfall ebenso ihr Kapital gefährdet sein konnte.

Um den Konkurs zu vermeiden, haben die Kreditgeber verschiedene Möglichkeiten, auf finanzielle Engpässe ihrer Schuldner zu reagieren, beispielsweise durch die Verringerung des Zinssatzes. Bei den Bahnen kam häufig vor, dass die Gläubiger auf die Verzinsung ihrer Anleihen teilweise oder ganz verzichteten oder sich diese auf bessere Jahre gutschreiben liessen, um die Liquidität des Unternehmens zu stützen. Von solchen Vergünstigungen profitierten vor allem Bahnen, die im (Teil-) Besitz der öffentlichen Hand waren und auch ihre Anleihen primär von dort bezogen (z.B. Kantonalbanken). Der Verzicht auf die Verzinsung der Anleihen bzw. der entsprechende Betrag wurde – soweit eruierbar bzw. dokumentiert – in der Datenbank als «Betriebssubvention» gespeichert.

Das aus Anleihen beschaffte Kapital wurde in der Statistik von Beginn an in der Bilanz als Passiven ausgewiesen.

Vergleiche auch den Kommentar zur Variable «Zinsen Anleihen».

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