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Bausubventionen und Verluste

MasseinheitFranken
RubrikBaukosten
BahntypLokomotivbahn

Daten

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Kommentar

Die Variable «Bausubventionen» beinhaltet einerseits meist von der öffentlichen Hand geleistete Zuschüsse à fonds perdus an die Baukosten, andererseits Wertverminderungen durch Handänderungen, Letzteres gewöhnlich infolge von Konkurs.

In den Statistiken ab 1868 wurden «Subventionen» als gesonderte Reihe in der Rubrik «Consolidirtes Anlagekapital» dem gesamten Anlagekapital zugerechnet. Woher die Gelder stammten (öffentliche Hand, Private, Ausland), wurde ebensowenig vermerkt wie um welche Art von Subventionen es sich handelte (à fonds perdus oder rückzahlbar). In den 1880er Jahren wandelte sich die Terminologie zu «Subventionen mit bedingtem Anrecht auf Dividenden oder Rückzahlung». Inhaltlich änderte sich dadurch jedoch nichts. Erst ab 1905 wurde dann klar unterschieden zwischen «Rückzahlbaren Subventionen», die als Passiven nach wie vor zum Anlagekapital summiert wurden, sowie «Abzügen für Subventionen à fonds perdus und Verluste bei Eigentumswechsel». Die Letzteren wurden neu in der Oberkategorie «Baukosten nach Rubriken» eingeordnet und nicht mehr als Anlagekapital behandelt.

Die rückzahlbaren Subventionen haben wir separat erfasst (vergleiche den Kommentar zur Variable «Rückzahlbare Subventionen»). Die Subventionen à fonds perdus sowie die Verluste bei Handänderungen haben wir als Gesamtsumme ausgehend von der Statistik 1920 – soweit möglich bzw. dokumentiert – ausgeschieden und auch rückwirkend (also für den Zeitraum vor 1905) als «Bausubventionen» abgespeichert. Die Subtraktion dieser «Abzüge» (Bausubventionen und Verluste bei Eigentumswechsel) von den Bruttobaukosten ergibt die Nettobaukosten.

Gesamthaft gesehen (alle Bahnen) waren diese Abzüge gemessen am Total der Bruttobaukosten vergleichsweise bescheiden. 1910 standen Baukosten von knapp 1.8 Mia. Franken Subventionen und Handänderungsverluste von 154 Mio. Franken gegenüber, wovon 119 Mio. Franken allein auf die Gotthardbahn (GB) entfielen. Einschränkend muss allerdings festgehalten werden, dass die Statistik die Wertvernichtungen durch Handänderungen bei weitem nicht vollständig erfasste, insbesondere fehlen sämtliche Verluste vor 1883. Teils massive Beträge, etwa der Konkurs der Ligne d’Italie (LI) 1874 als rund 24 Mio. Franken verloren gingen oder derjenige der Schweizerischen Nationalbahn (SNB) 1878 mit einem Abschreiber von 28. Mio., sind nicht berücksichtigt. Nach unseren Schätzungen bezifferten sich die Wertvernichtungen durch Konkurse, die die Statistik nicht aufgriff, auf rund 96 Mio. Franken.

Da die Abzüge erst mit dem Band 1905 erschienen, haben wir die entsprechenden Werte für frühere Gesellschaften, namentlich die Hauptbahnen, soweit möglich rekonstruiert. Diese Angaben sind als approximativ zu betrachten. Hilfreiche Hinweise zu den frühen Verlusten durch Handänderungen enthielt die Statistik 1883 (S. 117).

Vergleiche auch den Kommentar zur Variable «Total Bruttobaukosten».

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